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Ab 2025:
Barrierefreiheitsstärkungs-
gesetz für Websites
Websites die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen lt. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Mitte 2025 barrierefrei ein. Als elektronische Dienstleistung gelten dabei nicht nur Onlineshops, sondern auch z.B. die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch.
Was genau Barrierefreiheit bedeutet, welche Folgen das für Ihre Website hat und warum es sogar sinnvoll ist seine Website barrierefrei zu machen, obwohl man evtl. gesetzlich dazu gar nicht verpflichtet ist, beleuchten wir in diesem Artikel.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass alle Inhalte und Funktionen auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vollständig zugänglich sind. Dieser Ansatz ist ein Schlüsselaspekt im UX-Design und wird international als „Accessibility“ bezeichnet.
Die vier Kernprinzipien der Barrierefreiheit
Wahrnehmbarkeit
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von jedem Nutzer erfasst werden können, selbst wenn bestimmte Sinne eingeschränkt sind.
Bedienbarkeit
Alle Funktionen der Website müssen nutzbar sein. Das schließt eine zugängliche Benutzeroberfläche und klar erkennbare Interaktionen ein.
Verständlichkeit
Informationen und Bedienung der Website müssen leicht verständlich sein, um Verwirrungen zu vermeiden.
Robustheit
Die Website muss auf einer Vielzahl von Geräten zuverlässig funktionieren.
Diese Prinzipien basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als Goldstandard für die Barrierefreiheit im Web gelten.
Eine nicht barrierefreie Website schränkt die Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen ein und gilt damit als nicht inklusiv.
Für wen ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit auf Websites ist essenziell für Menschen mit physischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Sie sorgt dafür, dass alle Nutzer Websites vollständig nutzen können, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen.
Beeinträchtigungen variieren stark und betreffen zahlreiche Menschen in unterschiedlicher Weise. In Deutschland leben beispielsweise etwa 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, was fast 10% der Bevölkerung entspricht. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung.
Dies unterstreicht die Notwendigkeit, barrierefreies Webdesign in den Fokus zu rücken, besonders in einer alternden Gesellschaft. Die Berücksichtigung dieser Anforderungen bei der Planung und Umsetzung von Websites wird somit immer wichtiger.
Berücksichtigung
Welche Beeinträchtigungen muss barrierefreies Webdesign berücksichtigen?
Barrierefreiheit berücksichtigt verschiedene Arten von Beeinträchtigungen, die die Nutzung einer Website erschweren können. Diese lassen sich in drei Kategorien unterteilen:
- Dauerhafte Beeinträchtigungen
- Temporäre (zeitweilige) Beeinträchtigungen
- Situationale (situationsbedingte) Beeinträchtigungen
Des Weiteren werden hauptsächlich vier Typen von Beeinträchtigungen unterschieden:
- Motorisch/Sensorisch
- Visuell
- Auditorisch
- Kognitiv
Die Berücksichtigung dieser Beeinträchtigungen in der Gestaltung von Websites erhöht die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit für eine breite Nutzergruppe.
Für wen ist Barrierefreiheit nützlich?
Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen wichtig, sondern auch für jene mit temporären oder situationalen Einschränkungen. Sie erleichtert einer breiten Nutzergruppe die Interaktion mit Websites und verbessert die allgemeine Nutzerfreundlichkeit. Die Einhaltung von Standards wie sauberem und klarem HTML, das eine Website gut strukturiert, ist nicht nur für die Barrierefreiheit, sondern auch für technische Suchmaschinenoptimierung (SEO) entscheidend. Dies erhöht die Benutzerfreundlichkeit und verbessert das Ranking in Suchmaschinen, was einen Wettbewerbsvorteil darstellt.
Rechtliche Grundlagen ab 2025
Für welche Websites gilt das Barrierefreiheitsstärkungs gesetz (BFSG)?
Das BFSG ist insbesondere für Websites von Banken, Personenbeförderungsdiensten, Mediendiensten und Online-Handelsunternehmen relevant. Es gilt auch für Dienste wie Online-Terminbuchungen oder jegliche Art von elektronischem Geschäftsverkehr.
Rechtsanwältin Carolin Nemec erläutert, dass Dienstleistungen, die elektronisch ohne gleichzeitige Anwesenheit der Parteien erbracht werden, unter das BFSG fallen. Dazu gehören E-Commerce und Online-Terminbuchungen, wenn sie auf individuelle Anfrage erfolgen.
B2b-Nutzung
Gilt das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(BFSG) auch im B2B-Geschäft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist primär auf Verbraucher und Endnutzer ausgerichtet, um deren Bedürfnisse nach Barrierefreiheit zu erfüllen. Daher liegt der Schwerpunkt hauptsächlich auf Produkten und Dienstleistungen, die für Endverbraucher bestimmt sind. Im B2B-Bereich wird eine geringere Relevanz des BFSG erwartet. Im B2C-Sektor hingegen kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz auch auf Geschäftsanbahnungen Anwendung findet.
Ausnahme:
Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, definiert als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro, sind von den Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie Dienstleistungen anbieten, die unter das BFSG fallen. Unternehmen, die Produkte im Geltungsbereich des BFSG verkaufen, fallen unabhängig von ihrer Größe unter das Gesetz.
Welcher Stichtag gilt für die Umsetzung des BFSG?
Der 28. Juni 2025 ist als Stichtag für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes festgelegt. Es gibt Übergangsregelungen bis Mitte 2030 und in einigen Fällen auch darüber hinaus. Für spezifische Produkte und Dienstleistungen gelten weitere Ausnahmen. Insbesondere müssen ältere Inhalte wie Videos und Dokumente, die vor dem Stichtag publiziert wurden, nicht zwingend angepasst werden, während interaktive Website-Elemente wie Kontaktformulare oder Online-Shop-Prozesse bis Juni 2025 barrierefrei sein müssen.
Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG für Websites?
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Websites wird von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer überprüft. Diese Behörden können Unternehmen bei Nichteinhaltung auffordern, Stellung zu beziehen oder erforderliche Änderungen vorzunehmen. Die Überwachung kann auch auf Anforderung von Verbänden oder Verbrauchern erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Mitbewerber auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) rechtliche Schritte einleiten.
Welche möglichen Sanktionen gibt es bei Verstoß gegen das BFSG?
Bei Nichteinhaltung der BFSG-Anforderungen, trotz Beanstandung und Fristsetzung, können Sanktionen folgen. Die Marktüberwachungsbehörde kann das weitere Anbieten nicht-barrierefreier Angebote untersagen. Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Zivilrechtliche Ansprüche durch Käufer und Schadensersatzansprüche sind ebenfalls möglich. Verstöße gegen das BFSG können außerdem als Verstoß gegen das UWG gewertet werden, was zu Unterlassungs-, Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüchen führen kann.
Welche Probleme tauchen typischerweise bei Websites auf
Auf vielen Websites gibt es häufige Probleme, die Menschen mit Beeinträchtigungen das Nutzen der Website erschweren. Dazu zählen unter anderem:
- Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Zu kleine Texte ohne Vergrößerungsmöglichkeit
- Komplizierte oder unklare Sprache
- Bilder ohne Alternativtext für Screenreader
- Schlecht navigierbare Elemente für Tastaturbenutzer
- Videos ohne Untertitel
- PDFs, deren Texte nicht für Screenreader erkennbar sind
Maßnahmen, um Barrieren auf Ihrer Website zu reduzieren
Um die Zugänglichkeit von Websites zu verbessern, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Wahl von Schriftarten und -größen, die gute Lesbarkeit und ausreichenden Kontrast zum Hintergrund gewährleisten.
- Optimierung aller interaktiven Elemente für Screenreader und Tastatursteuerung.
- Gestaltung barrierefreier PDFs und anderer Dokumente.
- Klare, verständliche und strukturierte Texte, idealerweise auch in Leichter Sprache.
- Textvergrößerung ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit der Website.
- Bereitstellung von Untertiteln für Videos.
- Vielfältige Kommunikationswege für die Kontaktaufnahme.
- Verwendung von Alternativtexten für Bilder.
Weitere wichtige Schritte zur Barrierefreiheit sind in den WCAG- und BITV-Standards festgelegt.
Welche Vorteile haben barrierefreie Websites für Suchmaschinen (SEO)?
Barrierefreie Websites bieten diverse Vorteile für die Nutzer, sondern auch in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Hier sind einige Vorteile, die auch hinsichtlich SEO relevant sind:
Erweiterung der Zielgruppe
Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer zugänglich, einschließlich derjenigen mit körperlichen Einschränkungen wie Sehbehinderungen, Hörschäden oder motorischen Beeinträchtigungen. Durch die Anpassung des Webdesigns und -inhalts an die Bedürfnisse dieser breiteren Zielgruppe kann die Reichweite einer Website deutlich erhöht werden.
Verbesserung der Benutzererfahrung (User Experience, UX)
Barrierefreiheit fördert die Usability einer Website, was bedeutet, dass die Inhalte leicht verständlich, navigierbar und nutzbar sind. Dies reduziert die Absprungrate und erhöht die Verweildauer, was positive Signale an Suchmaschinen sendet und potenziell zu einem besseren Ranking führt.
Steigerung der Crawling- und Indexierungseffizienz
Suchmaschinen nutzen Bots (Crawler), um Webinhalte zu durchsuchen, zu indizieren und zu bewerten. Eine barrierefreie Website, die strukturierte Daten, korrekte Überschriftenhierarchien und alternative Texte für nicht-textuelle Inhalte wie Bilder verwendet, erleichtert diesen Bots die Arbeit. Dies verbessert die Wahrscheinlichkeit, dass Inhalte korrekt indexiert und in den Suchergebnissen angezeigt werden.
Förderung von qualitativ hochwertigen Inhalten
Barrierefreiheit beeinflusst auch die Qualität der Inhalte. Beispielsweise fordert die Bereitstellung von Untertiteln für Videos oder Transkripten für Audioinhalte, dass Inhalte klar und präzise kommuniziert werden, was gleichzeitig Suchmaschinen und Nutzern zugutekommt.
Kompatibilität mit Mobile Devices
Viele Aspekte der Barrierefreiheit, wie z.B. responsive Design und schnelle Ladezeiten, sind auch für die Optimierung der mobilen Nutzererfahrung wichtig. Da Suchmaschinen mobile Freundlichkeit als Rankingfaktor verwenden, kann eine barrierefreie Website automatisch auch in der mobilen Suche besser abschneiden.
Verbesserung der Website-Architektur und -Navigation
Durch die Implementierung einer klaren und logischen Struktur, die für barrierefreie Websites erforderlich ist, verbessert sich auch die Website-Architektur. Dies erleichtert sowohl Nutzern als auch Suchmaschinen die Navigation und das Auffinden von Inhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einhaltung von Richtlinien für die Barrierefreiheit im Web, wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), zahlreiche SEO-Vorteile mit sich bringt. Diese Synergien zwischen Barrierefreiheit und SEO zeigen, dass eine Website durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Nutzer in den Suchergebnissen höher ranken und eine bessere Gesamtperformance erzielen kann.
Ist Ihre Website barrierefrei? Lassen Sie uns testen!
Um die Barrierefreiheit einer Website zu überprüfen, bieten wir einen Web Accessibility Report an. In diesem Report zeigen wir grundlegende Probleme auf, bieten entsprechende Handlungsempfehlungen und kalkulieren den Aufwand für die Behebung der Probleme.
Nützliche Software
WebAccess Assistenzsoftware und mehr für barrierefreie Webseiten nach WCAG, BITV und EN301549
Eine gute Ergänzung zur Barrierefreiheit bietet WebAccess Assistenzsoftware. Diese dient der Verbesserung der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit von Websites für Menschen mit Behinderungen oder andere Nutzergruppen, die zusätzliche Unterstützung benötigen. Durch die Implementierung verschiedener Funktionen und Technologien erleichtert diese Software den Zugang und die Navigation im Internet, insbesondere für Personen mit Sehbehinderung, Hörbehinderung, körperlichen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Viele dieser Softwarelösungen erlauben es den Nutzern, das Erscheinungsbild von Websites nach ihren persönlichen Bedürfnissen zu modifizieren, wie etwa Textgröße und Farbkontraste anzupassen.
Die WebAccess Assistenzsoftware lässt sich leicht auf Websites implementieren. Es wird ein entsprechendes Barrierefreiheits-Icon angezeigt, über das sich das Tool mit allen seinen Einstellungsmöglichkeiten aufrufen lässt.
Fazit
Handeln Sie jetzt!
Wenn Ihre Website noch nicht barrierefrei ist, empfiehlt es sich, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Anforderungen des BFSG zu prüfen. Handeln Sie zeitnah, um die Website bis Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ein Relaunch ist immer eine gute Gelegenheit, die Website technisch zu aktualisieren und in diesem Zuge auch die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Allerdings lassen sich auch ältere Websites nachrüsten. Fragen Sie bei uns an und lassen Sie sich kostenfrei beraten!
Die Pflicht zur Barrierefreiheit wird kommen – und eine barrierefreie Website bietet zahlreiche Vorteile, auch für SEO.
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