Erklärung zur Barrierefreiheit

Netigo bemüht sich, seine Website www.netigo.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung wurde am 20.02.2026 erstellt.

Leichte Sprache

Informationen über diese Website in Leichter Sprache findest du auf der Seite Leichte Sprache.

Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) weitestgehend vereinbar.

Die Zugänglichkeit wurde durch einen Barrierefreiheitsspezialisten (IAAP WAS) überprüft.
Ein unabhängiger BITV-Test wurde bisher nicht durchgeführt.

Einschränkungen

Nachfolgende Inhalte sind noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich.

Beschreibende Texte

Einzelne Bilder, Buttons oder Links haben noch keine oder nur unvollständige beschreibende Texte (Alternativtexte).

Beim Erstellen und Bearbeiten von Inhalten achten wir darauf, diese Informationen zu ergänzen.

Gebärdensprache

Die Informationen auf dieser Internetseite liegen derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache vor.

Informationen in Leichter Sprache

Texte zu wesentlichen Inhalten und zur Navigation in Leichter Sprache findest du auf der Seite Leichte Sprache.

Eine vollständige Ergänzung aller Inhalte in leichter Sprache ist derzeit nicht vorgesehen.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu verwenden und Abkürzungen weitgehend zu vermeiden.

Zuständigkeit bei Fragen zur Barrierefreiheit

Netigo ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Deshalb gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen nicht unmittelbar.

Derzeit gibt es keine spezielle staatliche Stelle, bei der Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit von Privatunternehmen eingereicht werden können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Die Überwachung dieses Gesetzes übernehmen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Wenn du Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website hast, kannst du über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Wir nehmen dein Feedback ernst und arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.

Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit findest du auf unserer Themenseite.

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